Zweck dieser Website
Diese Website stellt Ihnen Basisinformationsblätter (KIDs) für Fonds gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 (die PRIIPs-Verordnung) über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP). Sie können auf PRIIPs KIDs zugreifen, indem Sie nach ISIN, WKN oder Fondsnamen suchen.
PRIIPs-Verordnung
Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (die „PRIIPs-Verordnung“) gilt ab dem 1. Januar 2018. Für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Unternehmen, die OGAW verkaufen und beraten, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) und der Rat der Europäischen Union haben kürzlich vereinbart, die Übergangsfrist für die UCITS PRIIP KID-Anforderung bis Ende 2021 zu verlängern.
Die Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass zum einen die PRIIP-Hersteller ein Basisinformationsblatt (KID) erstellen und auf ihrer Website veröffentlichen müssen, bevor die PRIIP vertrieben werden dürfen, und zum anderen dass die PRIIP-Vertriebsstellen den Kleinanlegern vor dem Geschäftsabschluss ein KID bereitstellen müssen.
Der Hauptzweck der PRIIPs-Verordnung besteht darin, das Verständnis von Kleinanlegern zu PRIIPs sowie der Vergleichbarkeit dieser Produkte zu verbessern.
Die KIDs sind kein Marketingmaterial und stellen keine Empfehlung oder ein Angebot zum Kauf der Anlageprodukte dar.